Wallrich Asset Management im Gespräch mit Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen.

Herr Seifart, die Zinsen an den Kapitalmärkten gehen immer weiter zurück und es gibt keine Aussicht auf Besserung. Warum stellt diese Situation für Stiftungen eine besondere Herausforderung dar?

Seifart: Dazu muss ich für die „Nicht-Stiftungen“ unter Ihren Lesern zunächst erläutern, dass das eigentliche Stiftungsvermögen (Grundstockvermögen) nicht für laufende Ausgaben verwendet werden darf. Auch realisierte Substanzgewinne aus Aktienkurssteigerungen dürfen nicht ausgekehrt werden. Zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks sowie der Finanzierung aller anderen notwendigen Verwaltungskosten sind sie deshalb in hohem Maße auf laufende Kapitalerträge angewiesen.

Die expansive Geldpolitik der Zentralbanken und das damit einhergehende Abrutschen des Zinsniveaus bei bonitätsstarken Anleihen sind für viele Stiftungen deshalb besonders bitter, weil ihnen dadurch schlicht und einfach die klassische Vermögensanlageform weggebrochen ist. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass auch in den gefühlt sorglosen Zeiten von 6%igen Bundesanleihen nicht alles Gold war, was glänzt. Damals war die Inflation erheblich höher, und in punkto Kapitalerhalt muss der Stiftungsvorstand diese bei seinen Überlegungen mitberücksichtigen.

Über Jörg Seifert

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Jörg Seifart gilt als ausgewiesener Ex­perte für komplexe Fragestellungen rund um das Stiftungswesen. Zu seinen Kompetenzen zählt dabei u.a. auch die Beratung von Banken, Vermögensver­waltern und Honorarberatern im Um­gang mit Stiftungen.
www.stiftungsgesellschaft.de

Wenn schon die Niedrigzinsen für Stiftungen schwierig sind, dann stellen Negativzinsen noch eine Verschärfung der Problematik da.

Seifart: Das ist vollkommen richtig. Für Stiftungen gilt rechtlich das sog. „Gebot der ertragreichen Vermögensanlage“. Stiftungen sind vom Gesetz her an sich gehalten, voll investiert zu sein – und zwar ertragreich. Streng genommen müssen sie mit entsprechenden Vorstandsbeschlüssen oder innerhalb einer Anlagerichtlinie deshalb dokumentieren, wenn bzw. warum sie negative Erträge in Kauf nehmen.

Dabei ist nicht jedem Verantwortlichen bewusst, dass von den ohnehin schon geringer werdenden Erträgen auch noch etwaige Negativzinsen und Strafgebühren, wie sie bei Banken und Sparkassen immer mehr in Mode kommen, abgedeckt werden müssen. Denn auch diese Aufwendungen sind Kosten der Vermögensverwaltung.

Wie kann bzw. sollte eine Stiftung mit dem derzeitigen Zinsumfeld umgehen?

Seifart: Grundsätzlich sind Stiftungen Anleger wie jeder andere auch. Allerdings müssen sich viele Stiftungen heute sehr viel aktiver mit ihrer Vermögensanlage auseinandersetzen als in der Vergangenheit. Wenn sich eine Stiftung in Finanzthemen nicht zuhause fühlt und de facto nicht über hinreichende Kapitalmarktexpertise verfügt, gehört es zu den Sorgfaltspflichten eines Stiftungsvorstands, sich beraten zu lassen oder z.B. mit einem Vermögensverwalter zusammenzuarbeiten. Das ist für die Gremien sogar enthaftend.

Gibt es für Stiftungen einen besonders geeigneten Zeitpunkt, sich mit möglichen Portfolioumschichtungen auseinanderzusetzen?

Seifart: Ja, den gibt es. Gerade jetzt im Rahmen einer Jahresauftaktsitzung ergibt es Sinn, sich mit eventuellen Vermögensumschichtungen im Portfolio oder auch mit einem möglichen Bank- oder Vermögensverwalterwechsel auseinanderzusetzen. Wenn der Vorstand frühzeitig im Jahr handelt, kann er die Auswirkungen seiner Entscheidungen – also die hoffentlich verbesserte Finanzsituation der Stiftung – gegenüber den Behörden natürlich besser mit dem Jahresabschluss nachweisen, als wenn er erst Ende November Entscheidungen trifft, die in der dann kurzen Zeit bis zum Jahresende kaum Früchte tragen können.

Herr Seifart, herzlichen Dank für dieses Gespräch.