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Stefan Wallrich, Wallrich Asset Management AG

Anlageberatung im Umbruch – wenn Anleger und Aufsicht nervös werden …

Ein Kommentar zum Gesetz vom 10.07.2009 zur Neuregelung der verbesserten Durchsetzbarkeit der Ansprüche von Anlegern aus Fachberatung.

Die Neuregelungen auf einen Blick:

  • Jedes Wertpapierdienstleistungunternehmen (WpDLU) , das Privatkunden berät, muss ab 01.01.2010 über jedes Beratungsgespräch ein detailliertes Protokoll erstellen.
  • Dieses muss dem Privatkunden jedenfalls vor Auftragserteilung ausgehändigt werden.
  • Bei telefonischer Beratung kann der Auftrag vor Zugang des Protokolls beim Privatkunden ausgeführt werden, dieser hat dann jedoch ein einwöchiges Rücktrittsrecht (gerechnet ab Zugang des Protokolls), falls das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist.
  • Der Kunde kann auf diesen Schutz nicht verzichten, weder in AGB noch in Einzelabrede!

Dies alles hat zur Konsequenz, dass es die schwarzen Schafe in der Beratungsbranche immer schwerer haben, was positiv zu beurteilen ist.

Nachteilig ist es hingegen für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die die Beratung schon immer gewissenhaft betrieben haben, da ab jetzt neben volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten noch jede Menge juristische Notwendigkeiten berücksichtigt werden müssen. Dies verursacht Kosten und beansprucht Zeit, worunter die reine Beratung prinzipiell leidet.

Insofern wird die Beratungsleistung gerade im unteren bzw. mitteleren Kundensegment (z.B. Kunden zwischen 100.000 und 500.000 Euro) in Zukunft kaum noch rentabel durchzuführen sein. Somit stehen einige Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand. Das Angebot für die Beratungskunden wird eingeschränkt.

Auch wir als Vermögensverwalter werden die reine Anlageberatung nicht mehr anbieten und uns auf die Vermögensverwaltung konzentrieren.